Privat Versicherte bekommen die Beratung in Rechnung gestellt und können ihn bei der Pflegekasse einreichen. Jede 2. Beratung kann per Video-Beratung stattfinden. Alternative anerkannte Beratungsstellen konnte ich noch nicht finden. Meine sofortige telefonische Anregung zu Maßnahmen der Verbesserung der Pflegesituation wurde beantwortet: An der monatelangen Bearbeitungszeit der Erstattung der Entlastungsleistungen können wir auch nichts ändern.