Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen

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70 Prozent der Berechtigten nutzen ihren Entlastungsbetrag nicht.

Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, stehen monatlich 125 Euro als zusätzlicher Entlastungsbetrag zur Verfügung. Damit können Haushaltshilfen oder die Begleitung zum Arzt finanziert werden. Allerdings wird dies aktuell von rund 70 Prozent der Berechtigten nicht genutzt, wie eine Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) belegt. Zum einen wissen viele von diesen Angeboten nichts. Zum anderen gibt es eine Hürde: Die gesetzlichen Pflegekassen bezahlen diese Hilfeleistungen nur, wenn sie von Dienstleistern erbracht werden, die nach Landesrecht anerkannt sind. Dazu genügt die Bestätigung der Kenntnisnahme einer Broschüre (siehe voriges Schreiben Tipps).

Das können private ambulante Dienste oder Dienste von Trägern wie Caritas, Diakonie oder Arbeiterwohlfahrt sein. In vielen Fällen sind diese aber schon mit der eigentlichen Pflege ausgelastet und können zusätzlich gar nichts anbieten. Anerkannte Dienste, die sich auf solche so genannten Entlastungsleistungen spezialisiert haben, gibt es in vielen Regionen noch zu wenige.

Privat versicherten Pflegebedürftigen steht nach Antrag ein weiterer Weg offen: Übernimmt eine Nachbarschaftshelferin oder ein Nachbarschaftshelfer Betreuungsleistungen, zahlt die private Pflegeversicherung dafür bis zu 125 Euro im Monat. Bei Betreuungsleistungen handelt es sich um Angebote, bei denen Pflegebedürftige in Gruppen oder im häuslichen Bereich, z.B. in Form von Tages- oder Einzelbetreuung betreut werden. Dies kann z.B. die Beaufsichtigung etwa von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die Unterstützung bei der Pflege sozialer Kontakten oder die Begleitung zu Terminen umfassen. Die Nachbarschaftshelferin bzw. der Nachbarschaftshelfer muss nicht nach Landesrecht anerkannt sein. Neuerdings ist in NRW auch kein Pflegekurs mehr nachzuweisen. Die Bestätigung der Kenntnisnahme einer Broschüre (siehe voriges Schreiben Tipps) genügt.

Wenn Sie pflegebedürftig sind und mindestens Pflegegrad 1 haben, können Sie Leistungen anerkannter Anbieter, sowie Nachbarschaftshilfe, in Anspruch nehmen und den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich für die entstehenden Kosten einsetzen. Reichen Sie dazu die Rechnung des Anbieters bei Ihrer Pflegekasse ein.

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