Wenn Sie pflegebedürftig sind und mindestens Pflegegrad 1 haben, können Sie Leistungen anerkannter Anbieter in Anspruch nehmen und den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich für die entstehenden Kosten einsetzen. Eine Übersicht für NRW finden Sie hier in dem Link der eine neue Seite öffnet. Die 125 € lassen sich „ansparen“ und verfallen nach 1 Jahr. (Bis zum 30. Juni des Folgejahres) 125 € durch 30 € Stundenvergütung ergeben rund 4 Stunden Haushaltshilfe im Monat. Sicher für viele eine erste Verbesserung. Wer sie nicht benutzt, verschenkt Hilfeleistungen für 1.500 € im Jahr für die er nichts bezahlen muss. Zum Entlastungsbetrag sollte sich jeder weiter erkundigen.

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Die Preise sind Verhandlungssache, zeigen aber wie sie im Verhältnis zu den Mitbewerbern aussehen.
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