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Sebst Hilfe Schlaganfall

Kategorie: Krankenkassen Leistungen (Seite 1 von 2)

Bundesteilhabegesetz

Erklärvideos: BTHG begreifen

Das Bundesteilhabegesetz, kurz: BTHG, soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärken. Was regelt das Gesetz? Welche Veränderungen bringt es für Menschen mit Behinderung mit sich? Und was genau bedeutet das für den Alltag?

 

Patientenberatung

Wunsch- und Wahlrecht zum Reha Aufenthalt

Wunsch- und Wahlrecht – Was bedeutet das?

Das Wunsch- und Wahlrecht ist im Sozialgesetzbuch IX § 8 geregelt. Dieses Recht bedeutet für Sie als Patient bzw. Rehabilitand: Sie haben die Möglichkeit, bei der Auswahl der Klinik für Ihre Rehabilitationsmaßnahme mitzuentscheiden.

Nutzen Sie Ihre Chance und suchen Sie sich die Klinik für Ihre Reha – egal ob teilstationär oder stationär – selbst aus. Geben Sie bereits bei der Antragstellung Ihre Wunschklinik an. Ein Musterformular zur Ergänzung Ihres Antrages steht Ihnen hier unten zum Download zur Verfügung.

Ihrem Wunsch muss der Kostenträger entsprechen. Auch nachträglich eingereichte Änderungen werden bis zu 4 Wochen nach der Bewilligung entgegengenommen und berücksichtigt.

Gut zu wissen – Tipps rund um das Wunsch- und Wahlrecht!

Die Entfernung der Klinik spielt zukünftig keine Rolle mehr. Je nach Bedürfnissen können Sie in der Nähe Ihrer Angehörigen bleiben oder eine größere Distanz zwischen Reha-Klinik und persönlichem Umfeld wählen.

Sofern Ihnen bereits eine Klinik zugewiesen wurde, können Sie auch im Nachhinein von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen und dem Kostenträger Ihren persönlichen Änderungswunsch mitteilen.

MusterformularRehaWahl-2

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Pflichtberatung, sonst Kürzung 50%

Privat Versicherte bekommen die Beratung in Rechnung gestellt und können ihn bei der Pflegekasse einreichen. Jede 2. Beratung kann per Video-Beratung stattfinden. Alternative anerkannte Beratungsstellen konnte ich noch nicht finden. Meine sofortige telefonische Anregung zu Maßnahmen der Verbesserung der Pflegesituation wurde beantwortet: An der monatelangen Bearbeitungszeit der Erstattung der Entlastungsleistungen können wir auch nichts ändern.

Schlaganfall 2.0 Langzeitfolgen

Zum Thema Schlaganfall gibt es, wie hier, unzählige Informationen im Internet: Erscheinungsformen, Erste Hilfe, Therapien und Orientierungshilfe im Dschungel der Möglichkeiten für Erkrankte. Dazu kommen kilometerlange Verordnungen und Gesetzestexte, die von Institutionen und Experten erklärt werden. Kein Betroffener ist in der Lage, seine Möglichkeiten auch nur annähernd überschauen zu können. Es besteht sogar teilweise eine Pflicht, sich beraten zu lassen:
Wie er was erhalten kann und was nicht.

Die Langzeitfolgen von Schlaganfall sind für die soziale Umgebung oft größer, als für den Überlebenden.

Dazu fällt auf, dass bestimmte Auswirkungen scheinbar keine Beachtung finden. Jeder Betroffene stellt sich irgendwann die Frage, wie seine Krankheit seine eigene Persönlichkeit, sein Wesen verändert hat. Die Auswirkungen für die Angehörigen, Freunde und die soziale Umgebung entwickeln sich oft nach vielen Jahren zur gefühlten Herausforderung, ja als Zumutung. Das Ergebnis ist eine schleichende Isolierung bis zur Kontaktvermeidung – zur Trennung.
Der Erkrankte arrangiert sich meistens mit seinen Bedingungen, die er nicht ändern kann. Inwieweit seine Umgebung nach oft vielen Jahren dazu bereit ist, ist sicher ein ganz anderes, unterschätztes Problem.

Hier sollen die Zusammenhänge besprochen werden, um sie zuerst verständlicher zu machen. Sie zählen zum umfangreichen Erscheinungsbild der Krankheit, die sich niemand ausgesucht hat.

Die Wahrscheinlichkeit, dass es einen selbst erwischt, wird allgemein unterschätzt.

Es sind kaum Berichte bekannt, dass unsere Krankenindustrie in geeigneter Form auf diese Erscheinungen eingeht. Betroffene und Angehörige können sich fragen, welche Erfahrung sie damit gemacht haben. Auf die möglichen Auswirkungen vorbereitet zu sein, bzw. sie einfach nur mal besprochen zu haben. Der Grund scheint, dass sie nicht zu sehen oder anzufassen sind.

Dadurch passen sie nur schlecht in einen Bemessungs- und Abrechnungskatalog.

Weiter ist aufgefallen, dass lange nach dem Schlaganfall Beeinflussungen aufgetreten sind, die nicht zu den Wesensveränderungen zählen. Etwa plötzliche Sprachstörungen. Gemeinsam mit den Veränderungen der Psyche haben sie nur, dass deren Ursachen im Dunkeln liegen. Die Rede ist nicht von den allgemein bekannten Erscheinungen, wie ständige Fluchtbereitschaft, Angespanntheit, Bewegungsunsicherheit, Treppenhaus-Angst, Schreckhaftigkeit…

Eine körpereigene Schutzfunktion, die oft mit der Zeit abnimmt.

 

Nachbarschaftshilfe, Online-Kurs

Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen

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70 Prozent der Berechtigten nutzen ihren Entlastungsbetrag nicht.

Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, stehen monatlich 125 Euro als zusätzlicher Entlastungsbetrag zur Verfügung. Damit können Haushaltshilfen oder die Begleitung zum Arzt finanziert werden. Allerdings wird dies aktuell von rund 70 Prozent der Berechtigten nicht genutzt, wie eine Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) belegt. Zum einen wissen viele von diesen Angeboten nichts. Zum anderen gibt es eine Hürde: Die gesetzlichen Pflegekassen bezahlen diese Hilfeleistungen nur, wenn sie von Dienstleistern erbracht werden, die nach Landesrecht anerkannt sind. Dazu genügt die Bestätigung der Kenntnisnahme einer Broschüre (siehe voriges Schreiben Tipps).

Das können private ambulante Dienste oder Dienste von Trägern wie Caritas, Diakonie oder Arbeiterwohlfahrt sein. In vielen Fällen sind diese aber schon mit der eigentlichen Pflege ausgelastet und können zusätzlich gar nichts anbieten. Anerkannte Dienste, die sich auf solche so genannten Entlastungsleistungen spezialisiert haben, gibt es in vielen Regionen noch zu wenige.

Privat versicherten Pflegebedürftigen steht nach Antrag ein weiterer Weg offen: Übernimmt eine Nachbarschaftshelferin oder ein Nachbarschaftshelfer Betreuungsleistungen, zahlt die private Pflegeversicherung dafür bis zu 125 Euro im Monat. Bei Betreuungsleistungen handelt es sich um Angebote, bei denen Pflegebedürftige in Gruppen oder im häuslichen Bereich, z.B. in Form von Tages- oder Einzelbetreuung betreut werden. Dies kann z.B. die Beaufsichtigung etwa von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die Unterstützung bei der Pflege sozialer Kontakten oder die Begleitung zu Terminen umfassen. Die Nachbarschaftshelferin bzw. der Nachbarschaftshelfer muss nicht nach Landesrecht anerkannt sein. Neuerdings ist in NRW auch kein Pflegekurs mehr nachzuweisen. Die Bestätigung der Kenntnisnahme einer Broschüre (siehe voriges Schreiben Tipps) genügt.

Wenn Sie pflegebedürftig sind und mindestens Pflegegrad 1 haben, können Sie Leistungen anerkannter Anbieter, sowie Nachbarschaftshilfe, in Anspruch nehmen und den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich für die entstehenden Kosten einsetzen. Reichen Sie dazu die Rechnung des Anbieters bei Ihrer Pflegekasse ein.

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Kostenlose Online Seminare

Pflegekurse werden von Pflegekassen oder anderen lokalen Einrichtungen angeboten. Eine Pflegeschulung in der Häuslichkeit können Sie als gesetzlich versicherte Person bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Als Privatpflegeversicherter wenden Sie sich an Ihre Pflegeversicherung.

Die Schulungen dienen dazu, die Betreuung und Pflege zu vereinfachen und seelische sowie pflegebedingte körperliche Beschwerden zu minimieren.

Entlastungbeitrag

Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 haben, können Sie Leistungen anerkannter Anbieter in Anspruch nehmen und den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich für die entstehenden Kosten einsetzen.

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