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Kategorie: Behindertenrecht (Seite 1 von 2)

Bundesteilhabegesetz

Erklärvideos: BTHG begreifen

Das Bundesteilhabegesetz, kurz: BTHG, soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärken. Was regelt das Gesetz? Welche Veränderungen bringt es für Menschen mit Behinderung mit sich? Und was genau bedeutet das für den Alltag?

 

Patientenberatung

Wunsch- und Wahlrecht zum Reha Aufenthalt

Wunsch- und Wahlrecht – Was bedeutet das?

Das Wunsch- und Wahlrecht ist im Sozialgesetzbuch IX § 8 geregelt. Dieses Recht bedeutet für Sie als Patient bzw. Rehabilitand: Sie haben die Möglichkeit, bei der Auswahl der Klinik für Ihre Rehabilitationsmaßnahme mitzuentscheiden.

Nutzen Sie Ihre Chance und suchen Sie sich die Klinik für Ihre Reha – egal ob teilstationär oder stationär – selbst aus. Geben Sie bereits bei der Antragstellung Ihre Wunschklinik an. Ein Musterformular zur Ergänzung Ihres Antrages steht Ihnen hier unten zum Download zur Verfügung.

Ihrem Wunsch muss der Kostenträger entsprechen. Auch nachträglich eingereichte Änderungen werden bis zu 4 Wochen nach der Bewilligung entgegengenommen und berücksichtigt.

Gut zu wissen – Tipps rund um das Wunsch- und Wahlrecht!

Die Entfernung der Klinik spielt zukünftig keine Rolle mehr. Je nach Bedürfnissen können Sie in der Nähe Ihrer Angehörigen bleiben oder eine größere Distanz zwischen Reha-Klinik und persönlichem Umfeld wählen.

Sofern Ihnen bereits eine Klinik zugewiesen wurde, können Sie auch im Nachhinein von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen und dem Kostenträger Ihren persönlichen Änderungswunsch mitteilen.

MusterformularRehaWahl-2

Muster herunterladen

Pflichtberatung, sonst Kürzung 50%

Privat Versicherte bekommen die Beratung in Rechnung gestellt und können ihn bei der Pflegekasse einreichen. Jede 2. Beratung kann per Video-Beratung stattfinden. Alternative anerkannte Beratungsstellen konnte ich noch nicht finden. Meine sofortige telefonische Anregung zu Maßnahmen der Verbesserung der Pflegesituation wurde beantwortet: An der monatelangen Bearbeitungszeit der Erstattung der Entlastungsleistungen können wir auch nichts ändern.

Inklusion in Menden und überhaupt…

Inklusion in Menden und
hat das Thema überhaupt unsere Umgebung erreicht?

Der Begriff hat mich angeregt ihn zu hinterfragen
um ihn mit der Realität abzugleichen.
Wer im Internet nachschaut, trifft auf solche Fundstellen:

Inklusion heißt, dass Menschen mit Behinderung ihr Leben nicht mehr an vorhandene Strukturen anpassen müssen. Vielmehr ist die Gesellschaft aufgerufen, Strukturen zu schaffen, die es jedem Menschen – auch den Menschen mit Behinderung – ermöglichen, von Anfang an ein wertvoller Teil der Gesellschaft zu sein.


Wie sind eure Erfahrungen mit Inklusion?

Einige Stichworte

  • Gleichberechtigte Teilhabe trotz Behinderung
  • Alltäglicher Umgang, Kommunikation
  • Hochschule, Schule und Ausbildung
  • Berufliche Teilhabe: Viele Fördergelder, viele Behörden
  • Menschen mit Behinderung sind selten in beruflicher Selbstständigkeit.

Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung: Die Sensibilisierung der Gesellschaft für die Bedürfnisse und Rechte von Menschen mit Behinderungen ist ein entscheidender Schritt. Es gibt eine Vielzahl von Organisationen und Initiativen, die sich dafür einsetzen, Bewusstsein zu schaffen und Barrieren abzubauen. Medien spielen eine wichtige Rolle bei der Darstellung von Inklusion und der Sichtbarmachung von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft.

Was meinen Sie dazu, wie sind Ihre Erfahrungen?

Nachbarschaftshilfe, Online-Kurs

Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen

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70 Prozent der Berechtigten nutzen ihren Entlastungsbetrag nicht.

Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, stehen monatlich 125 Euro als zusätzlicher Entlastungsbetrag zur Verfügung. Damit können Haushaltshilfen oder die Begleitung zum Arzt finanziert werden. Allerdings wird dies aktuell von rund 70 Prozent der Berechtigten nicht genutzt, wie eine Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) belegt. Zum einen wissen viele von diesen Angeboten nichts. Zum anderen gibt es eine Hürde: Die gesetzlichen Pflegekassen bezahlen diese Hilfeleistungen nur, wenn sie von Dienstleistern erbracht werden, die nach Landesrecht anerkannt sind. Dazu genügt die Bestätigung der Kenntnisnahme einer Broschüre (siehe voriges Schreiben Tipps).

Das können private ambulante Dienste oder Dienste von Trägern wie Caritas, Diakonie oder Arbeiterwohlfahrt sein. In vielen Fällen sind diese aber schon mit der eigentlichen Pflege ausgelastet und können zusätzlich gar nichts anbieten. Anerkannte Dienste, die sich auf solche so genannten Entlastungsleistungen spezialisiert haben, gibt es in vielen Regionen noch zu wenige.

Privat versicherten Pflegebedürftigen steht nach Antrag ein weiterer Weg offen: Übernimmt eine Nachbarschaftshelferin oder ein Nachbarschaftshelfer Betreuungsleistungen, zahlt die private Pflegeversicherung dafür bis zu 125 Euro im Monat. Bei Betreuungsleistungen handelt es sich um Angebote, bei denen Pflegebedürftige in Gruppen oder im häuslichen Bereich, z.B. in Form von Tages- oder Einzelbetreuung betreut werden. Dies kann z.B. die Beaufsichtigung etwa von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die Unterstützung bei der Pflege sozialer Kontakten oder die Begleitung zu Terminen umfassen. Die Nachbarschaftshelferin bzw. der Nachbarschaftshelfer muss nicht nach Landesrecht anerkannt sein. Neuerdings ist in NRW auch kein Pflegekurs mehr nachzuweisen. Die Bestätigung der Kenntnisnahme einer Broschüre (siehe voriges Schreiben Tipps) genügt.

Wenn Sie pflegebedürftig sind und mindestens Pflegegrad 1 haben, können Sie Leistungen anerkannter Anbieter, sowie Nachbarschaftshilfe, in Anspruch nehmen und den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich für die entstehenden Kosten einsetzen. Reichen Sie dazu die Rechnung des Anbieters bei Ihrer Pflegekasse ein.

mustererklarung-zur-nachbarschaftshilfe

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Entlastungbeitrag

Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 haben, können Sie Leistungen anerkannter Anbieter in Anspruch nehmen und den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich für die entstehenden Kosten einsetzen.

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